02.02.2010
LSP: Infos für Delegierte
ANLAGE 2
Wichtige Informationen zur Teilnahme – bitte unbedingt lesen!
Eure Reisekosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung können wir nur entweder für den gemeldeten Delegierten oder für dessen gemeldete Vertretung übernehmen.
Alle anderen Personen müssen diese Kosten (schätzungsweise 15,00 € pro Person) selbst zahlen!
Euren Anspruch auf Reisekostenerstattung müsst ihr innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Fahrt schriftlich geltend machen, ansonsten erlischt er.
Wenn ihr als Delegierter oder Delegiertenvertretung eurer Schule abgelöst werdet, dann denkt bitte unbedingt daran, eine neue Meldung per Meldebogen im LSV-Büro einzureichen.
Nichtdelegierte und Gäste haben kein Rede‑, Wahl‑ und Stimmrecht und müssen gesondert von den Delegierten sitzen.
Unsere Landesschülerparlamente sind schulische Veranstaltungen, deshalb kommt § 4 (8) SchulG S-H („Rauch‑ und Alkoholverbot an Schulen und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule„) zur Anwendung.
Außerdem haben wir die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu berücksichtigen, ebenso die jeweils geltende Hausordnung der Jugendherberge oder Schule.
Die Anweisungen der Aufsicht führenden Landesverbindungslehrkraft und der übrigen Aufsichtspersonen sind unbedingt zu befolgen.
Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann die Landesverbindungslehrkraft die betroffenen Schüler vom LSP ausschließen und nach Hause schicken.
Liebe LSP-Delegierte,
während eures Aufenthalts auf dem LSP seid ihr über die Landesunfallkasse Schleswig-Holstein versichert. Wenn ihr das Veranstaltungsgelände (also in unserem Falle das Schulgelände) verlasst, erlischt dieser Versicherungsschutz! Bitte habt daher Verständnis dafür, dass wir Minderjährigen nicht erlauben dürfen, das LSP für private Unternehmungen zu verlassen. Danke für eure Mithilfe!