Strukturen/Arbeitsweise
Liebe Leserin, lieber Leser,
wahrscheinlich haben Sie schon einmal in irgendeinem Zusammenhang von der LSV, der Landesschülervertretung, gehört. Sollten Sie mit dem Begriff überhaupt nichts anfangen können, ist unser Crash-Kurs auf der nächsten Seite genau das Richtige für Sie. Auf den nächsten Seiten werden wir versuchen, so gut und trotzdem einfach wie möglich das „Konstrukt LSV“ ein wenig zu beleuchten. Die drei Hauptkomplexe der LSV sind:
- Das Landesschülerparlament (LSP), im SchulG „Vertreterversammlung“ genannt
- Der Landesvorstand (LaVo)
- Die Arbeitskreise (AKs)
- Die Landesverbindungslehrkraft (LVL)
Bevor Sie aber nun auf den ersten Teil dieser Präsentation losgelassen werden, möchten wir noch kurz ein möglicherweise auftauchendes Missverständnis ausräumen: In Schleswig-Holstein hat jede weiterführende öffentliche Schulart ein Recht auf eine eigene Landesschülervertretung, die unabhängig voneinander existieren und arbeiten können. Dieser Teil basiert auf dem Beispiel der LSV GG (LandesschülerInnenvertretung der Gymnasien und Gesamtschulen). Wenn also von der LSV die Rede ist, ist eigentlich die LSV GG gemeint. Trotzdem wurde versucht, den Text recht allgemein zuhalten, so dass er ohne Probleme auf die anderen LSVen zu übertragen sein sollte.
Die LSV kurz und bündig
„Wenn wir behaupten, eine Landesschülervertretung seu lediglich eine Interessenvertretung der Schülerschaft des Landes, ist dies wohl sehr allgemein gehalten. Durch ein Stück abstraktes Denken kann man uns wohl mit einer Gewerkschaft der Schülerinnen und Schüler vergleichen. Wir versuchen, auf Landesebene die Arbeit zu leisten, die von den einzelnen Schüler‑/ –innenvertretungen in der Schule geleistet wird. Dadurch, dass wir in den meisten maßgeblichen außerparteilichen Landesgremien, die sich mit der Bildungspolitik beschäftigen, vertreten sind (z.B. im Landesschulbeirat), können wir bei allen wichtigen bildungspolitischen Entscheidungen ein gutes Wörtchen mitreden. Auf der anderen Seite versuchen wir die einzelnen SVen vor Ort durch von uns angebotene Seminare und allerlei andere Tätigkeiten (bis zum Schulbesuch hin selbst) zu stärken und zu unterstützen. Dadurch, dass jede Vertreterin und jeder Vertreter von der SchülerInnenschaft ihrer bzw. seiner Schule gewählt wird, sind wir ein durch und durch demokratisches Gebilde, an dem jede Schülerin und jeder Schüler des Landes mitwirken und natürlich auch mitbestimmen kann. Wichtige Stützen unserer Arbeit sind auch die Kreisschülervertretungen, die sich in ihrem Kreis bestens auskennen und uns so mit vielen wichtigen Informationen versorgen können, und unsere Arbeit multiplizieren. Durch diese Gliederung (SV – KSV – LSV) können wir uns ideal für die Belange der Schüler/innen des Landes einsetzen und sind ein nicht zu missachtender Kritiker in allen bildungspolitischen Fragen, dessen Schlagkraft man nicht unterschätzen sollte.
Natürlich hat die Schülerschaft jeder Schulart das Anrecht auf eine eigene LSV. Momentan gibt es die LSV der Berufsbildenden Schulen, die LSV der Realschulen, die LSV der Gymnasien/Gesamtschulen (hier haben sich zwei LSVen zusammengeschlossen), die LSV der Förderzentren und die LSV der Hauptschulen, die jeweils versuchen, auf die individuellen Bedürfnisse der ihnen angehörigen Schülerschaft einzugehen.