LSV-Profile


Was gibt es für Ämter und wie mache ich mit?

  • Die/der LSP-Delegierte vertritt die Anliegen seiner Schule auf dem LSP und engagiert sich in den Arbeitskreisen.
  • Der/die Landesschülerprecher/in ist dafür zuständig –zusammen mit dem Landesvorstand- die Beschlüsse des LSPs umzusetzen.
  • Die/der Landesschülerprecher/in ist das „Aushängeschild der LSV“ und die Person, die meistens zu Veranstaltungen geht, um die LSV dort zu repräsentieren.
  • Die Landesverbindungslehrkraft ist –neben unserem Büroleiter‑ die bzw. der einzige „Erwachsene“ in unseren Reihen und lässt uns hauptsächlich von seiner Erfahrung profitieren.

Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird an den Schulen aus den Reihen der Schülerschaft/der SV der LSP-Delegierte (und eine Vertretung) gewählt und dem für Bildung zuständigen Ministerium (MBF)/dem LSV-Büro per Meldebogen gemeldet. Sobald die ordnungsgemäße Meldung bei uns eingegangen ist, hast du das Recht an den Sitzungen des Landesschülerparlamentes teilzunehmen. Die Meldung hat ein Schuljahr Gültigkeit. Zu den drei bis vier Landesschülerparlamenten wird jeweils gesondert schriftlich eingeladen.