Landesschülersprecher/in
Auszug aus der Satzung
- Die Landesschülersprecherin oder der Landesschülersprecher wird auf der ersten Sitzung des LSPs des Schuljahres für die Dauer des laufenden Schuljahres aus der Mitte des LaVos gewählt.
- Die LandesschülerInnensprecherin oder der LandesschülerInnensprecher vertritt die Anliegen der LSV in der Öffentlichkeit.
- Sie oder er wird durch die Mitglieder des LaVos vertreten.
Übersetzt in normale Sprache
Die oder der Landesschülersprecher/in ist sozusagen das „Aushängeschild“ der LSV. Sie oder er nimmt die meisten offiziellen Termine wahr (oft mit dem LaVo zusammen) und vertritt die Meinungen des LSP der Politik und Öffentlichkeit gegenüber.
Plastische Beispiele für die Tätigkeit
Pressetermine wahrnehmen, auf Diskussionsveranstaltungen mitdiskutieren und Kontakte aufbauen und pflegen gehören genauso zu den Aufgaben der Landesschülersprecherin oder des Landesschülersprechers wie die „normale“ Landesvorstandsarbeit. Sie oder er muss also z.B. der Politik (mehr oder weniger schonend) beibringen, dass endlich in jedem Klassenzimmer ein Computer zu stehen hat und dass der Direktor kein Diktator über die Schüler/innen sein darf.
Was man mitbringen sollte
Standvermögen in Diskussion, Interesse und einen gewissen Überblick über die schleswig-holsteinische (Bildungs‑)Politik und ein paar rhetorische Fähigkeiten sind der Grundstein, auf dem in den nächsten „Amtsjahren“ aufgebaut werden kann.
Zeitaufwand
Termine gibt es wie Sand Meer, gut wäre es, wenn Ihr regelmäßig mindestens 6 Stunden in der Woche erübrigen könntet und noch ein bisschen Zeit für spontane Veranstaltungen habt.
Sonstiges
Auch für diese Arbeit bekommt Ihr nach dem Schulgesetz Unterrichtsbefreiung. Da die Termine oft im ganzen Land verstreut sind, ist hier große Flexibilität gefragt.