Landesvorstandsmitglied


Auszug aus der (alten) Satzung

  1. Der Landesvorstand (LaVo) führt die Beschlüsse des LSPs aus. Er ist für die sachliche Erledigung der Aufgaben und für die laufenden Geschäfte der LSV gegenüber dem LSP verantwortlich.
  2. Der LaVo hat ständige Verbindung zu den anderen Organen der LSV zu halten und diese ständig über die Amtsführung zu unterrichten.
  3. Der LaVo ist verpflichtet an den Sitzungen des LSPs teilzunehmen und diesem Rechenschaft abzulegen.
  4. Der LaVo kann in dringenden Fällen eigene Beschlüsse fassen, die auf der nächsten Sitzung des LSPs bestätigt werden müssen.
  5. Am Ende jedes Schuljahres, legt der Landesvorstand ein Arbeitsprogramm für das nächste Schuljahr vor, das im nächsten Schuljahr umzusetzen ist.

Übersetzt in normale Sprache

Neben dem/der Landesschülersprecher/in ist der Landesvorstand ist das „ausführende Organ“ der Landesschülervertretung. Das heißt konkret, er ist dafür zuständig, die Beschlüsse des Landesschülerparlamentes und das Arbeitsprogramm in die Tat umzusetzen. Natürlich bleibt auch viel Freiraum für eigene Ideen und Initiativen. Die Mitglieder des Landesvorstandes sind stellvertretende Landesschülersprecher/innen. 

 

Plastische Beispiele für die Tätigkeit

Landesvorstandsmitglied ist sicherlich das Amt, in dem man am meisten tun kann.

Hast Du Spaß am Organisieren? Kein Problem: So müssen z.B. Seminare durchgeführt werden oder Publikationen vorbereitet und gedruckt werden oder … oder … oder …

Oder hast Du Lust am debattieren und diskutieren? Auch kein Problem: Politik und Öffentlichkeit müssen von unseren Anliegen überzeugt werden, Positionen müssen vertreten werden und neue Ideen müssen entwickelt werden.

Oder willst Du mehr Action? Davon gibt’s bei uns genug, denn große Demos und themenorientierte Kampagnen müssen erarbeitet und durchgezogen werden.

Dass man bei der Arbeit viele neue interessante Menschen kennenlernt, ergibt sich von ganz allein. Und bei uns steht trotz der vielen Arbeit immer noch der Spaß im Mittelpunkt!

Was man mitbringen sollte

Eine Portion gesunder Menschenverstand und viel Engagement reichen aus, alles andere lernt man bei der Arbeit.

Zeitaufwand

Gut wäre es, wenn Du mindestens 3–4 Stunden in der Woche erübrigen könntest.

Sonstiges

Übrigens, für wichtige Aufgaben im Rahmen Deiner Tätigkeit als Schülervertreter erhältst du nach dem Schulgesetz Unterrichtsbefreiung!